So wählen Sie richtig

Wie funktioniert die Kommunalwahl in Baden-Württemberg?


Das Kommunalwahlrecht von Baden-Württemberg gilt als eines der kompliziertesten Wahlverfahren in Deutschland. Wir möchten an dieser Stelle versuchen, ein wenig Licht in die Abstimmungsmethode für die kommende Gemeinderatswahl zu bringen.

Die Anzahl der Mitglieder in einem Gemeinderat ist gesetzlich festgelegt und richtet sich nach der Größe der Gemeinde. In Gailingen sind das 12 Sitze um die sich drei Listen (Wählervereinigungen), darunter auch die Freien Wähler Gailingen, beworben haben.

Wahlberechtig ist jeder EU-Bürger, der 16 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten seinen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Mitglieder im Gemeinderat zu wählen sind – für Gailingen bedeutet das also 12 Stimmen.

Diese Stimmen können auf die Kandidaten der Wahl verteilt werden, wobei auch ein einzelner Kandidat bis zu drei Stimmen erhalten darf. Das nennt man kumulieren. Es ist also möglich z.B. zwei Kandidaten drei Stimmen, einem Kandidaten 2 Stimmen und vier Kandidaten je 1 Stimme zu geben. Wichtig dabei ist, die Maximalzahl (12) an Stimmen nicht zu überschreiten.

Es ist aber auch möglich seine Stimmen auf mehrere Listen aufzuteilen. Dies nennt man panaschieren. Es wäre also theoretisch möglich, den Kandidaten der Freien Wähler z.B. insgesamt 9 Stimmen zu geben und die restlichen drei Stimmen an Kandidaten anderer Listen zu geben.

Wenn Ihr den Kandidaten der Freien Wähler Gailingen Eure 12 Stimmen gebt, macht Ihr sicherlich keinen Fehler.


Wer zieht nun in den Gemeinderat?

Der Einzug in den Gemeinderat ist sowohl an den Erfolg der Wählervereinigung gekoppelt als auch an das individuelle Abschneiden eines Kandidaten:

• Der Anteil der Stimmen, die insgesamt auf eine Liste entfallen, ist dafür ausschlaggebend, wie viele Mandate eine Partei bzw. Wählervereinigung erhält.

• Die einer Partei oder Wählervereinigung zustehenden Mandate werden auf diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten verteilt, die auf der betreffenden Liste die meisten Stimmen erhalten haben – dabei ist Platzierung auf der Liste nicht maßgebend