So wählen Sie richtig

 

 

Wahlberechtigt ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Sie können insgesamt 12 Stimmen vergeben. Diese können Sie auf 12 Kandidaten verteilen, oder 1 bis max. 3 Stimmen an Kandidaten Ihrer besonderen Wahl geben - jedoch nicht mehr als 3 Stimmen auf einen Kandidaten/in (kummulieren).

Ein Tipp: geben Sie Ihre 12 Stimmen den Freien Wählern - damit machen Sie sicherlich alles richtig 😉!

Verwenden Sie den Stimmzettel der Freien Wähler oder übernehmen Sie Ihre Freien-Wähler-Kandidaten auf eine andere Liste mit höchstens 3 Stimmen je Kandidat/in (panaschieren).

Achten Sie darauf, nicht mehr als 12 Stimmen zu vergeben, da Ihr Wahlzettel ansonsten ungültig wird.

Sorgen Sie mit Ihrer Stimme dafür, dass sich das momentane Kräfteverhältnis im Gemeinderat zum weiteren Vorteil der Bürger und Bürgerinnen entwickelt.